Neue Verbandsstatuten

An der Urnenabstimmung vom 27. September 2020 haben die Stimmberechtigten aller 14 Verbandsgemeinden den neuen Statuten der ZPG zugestimmt. Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat nun mit Beschluss Nr. 1300 vom 23. Dezember 2020 die neuen Statuten genehmigt.

Die Genehmigung erfolgte nicht vorbehaltlos. Art. 26 Abs. 1 Satz 2 und Art. 30 Abs. 3 wurden von der Genehmigung ausgenommen, weil die Delegiertenversammlungen (DV) zwingend von einem Mitglied der DV geleitet werden müssen.

Die neuen Statuten treten am 1. Januar 2021 in Kraft.

Die neuen Statuten und den Regierungsratsbeschluss finden Sie hier.